Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist von besonderer, existentieller Bedeutung. Vom Gesetz her sind Sie zunächst in unbegrenzter Höhe zum Schadenersatz verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Ansprüche auf Schadenersatz Dritter ab. Damit stellt der Versicherer Sie von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Er zahlt nur dann eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet sind.Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung. Der Name dieser Versicherung leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersatz eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab.
Der Versicherer prüft zunächst für Sie, ob überhaupt ein schuldhaftes Handeln (oder Unterlassen) vorliegt und Sie dafür haftbar gemacht werden können.
Sind Sie Halter eines Hundes oder eines Pferdes, haften Sie auch ohne Verschulden (Gefährdungshaftung). Da diese verschärfte Haftung für den Halter regelmäßig in der Verpflichtung zum Schadenersatz mündet, ist die Absicherung hier besonders hilfreich und wertvoll für den Versicherten.
Diese Gefährdungshaftung kann auch Hersteller und Lieferanten von Produkten treffen, die für die Unbedenklichkeit der von ihnen in Verkehr gebrachten Waren verantwortlich sind. Als Hersteller ist auch anzusehen, wer Waren von außerhalb des EU-Raums in diesen importiert.
Eine gänzlich neue Haftung öffentlich-rechtlicher Art begründet das am 14.11.2007 in Kraft getretene Umweltschadengesetz. Dieses Gesetz normiert eine Haftung bei gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit für Schäden an der "der Allgemeinheit gehörenden" Umwelt. Bei beruflichen Tätigkeiten die in der Anlage 1 des Gesetzes bestimmt sind, ist verschuldensunabhängig zu haften. Die zuständige Behörde fordert beim Schädiger die Erstattung der Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Schadenverhütung oder Sanierungsmaßnahmen entstanden sind.
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