Privathaftpflicht
Wenn einem anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn ein Schaden zugefügt wird, kann dieser verlangen, dass die Folgen vom Verursacher wieder ausgeglichen werden. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche bestehen und kommt für die Wiedergutmachung des Schadens auf. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden dagegen abgewehrt.Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?
Neue Pflichtversicherung für Hunde
Immer mehr Bundesländer führen eine Pflichtversicherung für Hunde ein. Davon sind nicht nur Halter von "Kampfhunden" betroffen.Lesen Sie weiter
Haftung von Hundesittern
Wer sich für längere Zeit um den Hund von Freunden oder Verwandten kümmert, geht einen Verwahrungsvertrag mit dem Halter des Hundes ein. Damit haften sie unter Umständen auch für Schäden, die das Tier anrichtet - und zwar in erheblicher Höhe.Lesen Sie weiter Zum Anfrageformular





