Tierhalterhaftpflicht

Ein Kratzer oder sogar Schlimmeres ist schnell passiert. Auf jeden Fall ist der Tierhalter zum Ersatz des Schadens verpflichtet - ohne Verschulden, ohne Entlastungsmöglichkeit. Doch während Ihre Katze, Kanarienvogel oder Meerschweinchen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden, sind es Hunde, Pferde oder exotische Haustiere eben nicht. Und genau an der Stelle greift die Haftpflichtversicherung für Tierhalter.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?

Haftung von Hundesittern

Wer sich für längere Zeit um den Hund von Freunden oder Verwandten kümmert, geht einen Verwahrungsvertrag mit dem Halter des Hundes ein. Damit haften sie unter Umständen auch für Schäden, die das Tier anrichtet - und zwar in erheblicher Höhe.

Lesen Sie weiter
Zum Anfrageformular

Weitere Funktionen