Neues Zulassungsverfahren für Kfz (eVB)

Mit der Umstellung auf die elektronische Deckungsbestätigung bei Kfz-Zulassungen sind einige Änderungen (und Erleichterungen) verbunden.

In der Praxis funktioniert das so:
Der Versicherer erstellt innerhalb einer zentralen Datenbank eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für den Kunden. Die
Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB von dort abrufen.

Jeder Kunde erhält von uns einen Code, die sogenannte eVB-Nummer. Sie hilft der Zulassungsbehörde, jedem Kunden die richtige eVB zuzuordnen. Die zukünftige eVB-Nummer ist eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, wobei ein Kürzel für die jeweilige Versicherungsgesellschaft vorangestellt wird (Beispiel: „VHFX8A3“).

Über diese eVB-Nummer können die Sachbearbeiter in
der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen, statt sie wie bislang händisch aufnehmen zu müssen. Künftig kann online überprüft werden, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Da die Umsetzung in den Zulassungsstellen noch nicht überall erfolgt ist, erhalten Sie von uns bis dahin eine Versicherungsbestätigung, auf der auch die eVB-Nummer vermerkt ist.

Für gewerbliche Kunden mit vielen Fahrzeugen kann gegebenenfalls eine Sammelnummer (Dauer-eVB) beantragt werden.

Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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