Winterreifenpflicht ab 01. November - Nur ein Gerücht?


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Privat

Ob Luxuslimousine, Sportflitzer oder Kleinwagen: Das Auto gilt als des Deutschen liebstes Spielzeug und ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Doch mit dem Auto können immer wieder schnell Unfälle passieren. Jeder Eigentümer und Fahrer eines Autos braucht deshalb eine Kraftfahrzeugversicherung. Die klassische Kfz-Versicherung umfasst drei Versicherungsarten, die einzeln oder in Kombination innerhalb eines Vertrages versichert werden können:

- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Kraftfahrzeugunfallversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend und zahlt für Unfallopfer und Sachschäden. Die beiden anderen Versicherungsarten bieten darüber hinaus zusätzlichen Versicherungsschutz, der z.B. Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.

Neben dieser Dreiteilung werden seit kurzem auch Deckungskonzepte angeboten, die den individuellen Bedürfnissen der Versicherungsnehmer angepasst sind und so einen flexibleren Versicherungsschutz bieten. Auch der Einschluss von Leistungen aus der Schutzbriefversicherung in die Haftpflichtversicherung, als Alternative zu den traditionellen Schutzbriefanbietern, wird immer beliebter.

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Neues Zulassungsverfahren für Kfz (eVB)

Seit dem 01.03.2008 wird das bislang papiergebundene
Verfahren zur Versicherungsbestätigung bei der Kfz-
Anmeldung auf ein elektronisches Verfahren umgestellt (eVB auf Abruf).


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Kfz-Regulierung

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob ein Kfz-Haftpflichtversicherer einen Schaden beim Unfallgegner auch dann regulieren darf, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder Sie ein Regulierungsverbot erteilen.

Hierzu gibt es jetzt eine eindeutige gerichtliche Entscheidung.

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Wechselkennzeichen

In anderen Ländern gibt es schon die Möglichkeit, verschiedene Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zu betreiben. Im Jahr 2011 soll das Wechselkennzeichen auch in Deutschland eingeführt werden.

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Verzicht auf Umkennzeichnung bei Wohnortwechsel

Neuerdings ermöglicht es die Fahrzeugzulassungsordnung den Landesbehörden, bei Wohnortwechsel auf eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges zu verzichten, sofern das Bundesland dabei nicht gewechselt wird.

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Fahrzeugpapiere nie im Auto lassen

Gerade bei Firmenwagen werden die Papiere gern im Handschuhfach verwahrt, weil die Fahrer öfter wechseln. Den wenigsten ist bewusst, dass dies den Kasko-Versicherungsschutz kosten kann.

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240.000 Wildunfälle im Jahr

Im Jahr 2007 haben deutsche Kfz-Versicherer 490 Millionen Euro für die Regulierung von Wildschäden ausgegeben.

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