Kfz-Regulierung
Nach Auffassung des LG Coburg macht sich der Versicherer nur dann seinem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn er tatsächlich nicht entstandene Schäden "ins Blaue hinein" reguliert.Nach den Allgemeinen Kraftfahrzeug Bedingungen (AKB) steht dem Versicherer bei der Regulierung ein weiter Ermessensspielraum zu, bei dem auch Gesichtspunkte der Prozessökonomie und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen eine Rolle spielen dürfen.
Ergibt also die Prüfung durch den Versicherer, dass er den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen hat, so darf er auch gegen den Willen des eigenen Kunden leisten. Er muss sich nicht an ein durch seinen Kunden ausgesprochenes "Regulierungsverbot" halten.
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