Verzicht auf Umkennzeichnung bei Wohnortwechsel

Lange wurde um diese Neuerung gerungen und noch ist sie nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Hessen hat als eines der ersten Bundesländer die Pflicht zur Umkennzeichnung beim Umzug zum 01.11.2009 beendet. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb des Bundeslandes umziehen. Beim Verlassen eines Bundeslandes muss das Fahrzeug weiterhin umgekennzeichnet werden.

Achtung, die Ummeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle ist weiterhin notwendig!

Hier finden Sie die Information des Landes Hessen dazu:

Zulassungsverordnung Hessen, Beibehaltung des Kennzeichens
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