Winterreifenpflicht ab 01. November - Nur ein Gerücht?

Immer häufiger kursiert das Gerücht, dass Winterreifen bis spätestens 01. November eines Jahres aufgezogen werden müssen. Wer danach mit Sommerreifen erwischt wird, muss angeblich Strafe zahlen.

Dies ist so nicht richtig:

Generell muss die Bereifung den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst sein, nicht mehr und nicht weniger. D.h., wer bei Schnee, Schneematsch oder Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, verstößt gegen die Verordnung und riskiert ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall einen Regress seiner Versicherung, wenn durch die mangelhafte Bereifung ein Unfall verursacht wurde. Wer im Winter bei strahlendem Sonnenschein und trockener Fahrbahn mit Sommerreifen fährt, begeht hingegen keinen Verstoß.

Dennoch raten Experten, bereits bei nur noch niedrigen Plus-Graden zu Winterreifen, da diese eine andere -für niedrigere Temperaturen besser geeignete- Gummimischung besitzen und Sommerreifen dann schneller verhärten, wodurch sich die Haftung des Reifens verringern kann.

Reifen mit M+S-Kennung erfüllen die nötigen Anforderungen der Verordnung, noch besser sind solche mit zusätzlichem Schneeflocken-Symbol.

Aber auch mit Winterreifen sollte man bei glatter und rutschiger Fahrbahn besonders vorsichtig unterwegs sein, sie sind kein Freifahrtschein, durch Schnee und Eis zu rasen.

Ein Fahrsicherheitstraining kann helfen, im Extremfall auf glatter Fahrbahn besser zu reagieren.

Wir wünschen allen eine gute und unfallfreie Fahrt durch den bevorstehenden Winter!


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