Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sie sind nach dem 31.12.1960 geboren? Wenn auch Sie nach dem 31.12.1960 geboren wurden, dann ist für Sie die nachstehende Tabelle von besonderer Bedeutung. Sie können ihr entnehmen, welche Leistungen Sie im Falle eine "Erwerbsminderung" vom Staat zu erwarten haben.


Neu ab 01. Januar 2001   Alt bis 31. Dezember 2000  
volle Erwerbsminderung, wenn max. Arbeitsfähigkeit 3 Std. pro Tag Erwerbsunfähigkeit, wenn nur bei 100% Erwerbsunfähigkeit
dann Staatliche Rente ca. 34% des letzen Bruttolohns dann Staatliche Rente ca. 39% des letzen Bruttolohns
halbe Erwerbsminderung, wenn max. Arbeitsfähigkeit 6 Std. pro Tag Berufsunfähigkeit, wenn mind. 51% Erwerbsunfähigkeit
dann Staatliche Rente ca. 17% des letzen Bruttolohns dann Staatliche Rente ca. 26% des letzen Bruttolohns
  Verweisung auf jeden Job möglich, unabhängig von Qualifikation oder Position des Versicherten.   Verweisung nur auf Jobs mit vergleichbarer Qualifikation oder Position des Versicherten.
wenn Arbeitsfähigkeit mehr als 6 Std. pro Tag    
dann Es besteht kein Anspruch auf staatliche Rente!    
  Verweisung auf jeden Job möglich, unabhängig von Qualifikation oder Position des Versicherten.    
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an!

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