Riester-Rente - die staatliche Förderrente

Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt und wird auch in Zukunft weiterhin sinken. Daher fördert der Staat Ihre private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuerersparnisse. Die Riesterrente ist hierbei ein Produkt der kapitalgedeckten Altersvorsorge.

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Die Förderung erfolgt über zwei Bausteine:

  • abhängig vom geleisteten Beitrag werden staatliche Zulagen gutgeschrieben

  • im Rahmen des Sonderausgabenabzugs der Einkommensteuererklärung kann sich ein Steuervorteil ergeben
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen und steigen bis zum Jahre 2008 wie folgt an:

Ab 2006 114 € Grundzulage und 138 € Kinderzulage
Ab 2008: 154 € Grundzulage und 185 € Kinderzulage

Wer die vollen Zulagen erhalten möchte, muss in 2006 mindestens 3 % (ab 2008 mindestens 4 %) seines Vorjahreseinkommens zuzüglich der ihm zustehenden Zulagen in den Riester-Vertrag einbringen.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können maximal abgesetzt werden:

Ab 2006: 1.575 €
Ab 2008: 2.100 €

Die Förderung wird jeweils zum Ende eines Kalenderjahres beantragt und Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Durch das neue vereinfachte Dauerzulagenverfahren erfolgt dies automatisch.

Diese Förderung kann je nach Einkommen und Familienstand 40% bis 70% betragen.

Die Voraussetzungen für die Förderung:

  • Auszahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres

  • Auszahlung als lebenslange Rente (30 % des Kapitals dürfen bei Beginn der Rentenzahlung als Einmalzahlung / Kapitalzahlung ausgezahlt werden)

  • Zertifiziertes Produkt der Altersvorsorge (Beitragsgarantie)

  • Anspruch haben Pflichtversicherte, Beamte sowie die jeweiligen Ehepartner

  • Selbständige über einen pflichtversicherten / beamteten Ehepartner
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