Gruppenunfallversicherung

Mitarbeitermotivation ist in den letzten Jahren immer mehr zum Thema in der Unternehmensführung geworden. Mit einer Gruppen-Unfallversicherung kümmern Sie sich aktiv um den notwendigen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter.

Der Gesetzgeber stellt nur eine nur sehr geringe Grundabsicherung zur Verfügung, die erst ab einem Invaliditätsgrad von 20% greift und nur für Arbeits- und Wegeunfälle gilt.

Als Unternehmer haben Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber eine große Verantwortung. Durch den Abschluss einer Gruppenunfallversicherung schaffen Sie für den Ernstfall eine bessere finanzielle Absicherung. Darüber hinaus ist eine Gruppenunfallversicherung erheblich günstiger als entsprechende Einzelverträge, da mehrere Personen (ab 3) in einem Vertrag versichert werden.

Wenn Sie dann noch die interessanten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, können Sie und Ihre Mitarbeiter sogar mehrfach profitieren: Sie erhalten eine wichtige finanzielle Absicherung, sparen bei den Beiträgen und nutzen steuerliche Vorteile.

Mit seinem Urteil vom 11.12.2008 hat der Bundesfinanzhof die Attraktivität weiter erhöht. Bei entsprechender Gestaltung sind jetzt nur noch im Leistungsfall Steuern zu bezahlen und das auch nur beschränkt auf die geleisteten Beiträge.

Hier finden Sie Informationen zu den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten:

Steuerliche Besonderheiten in der Gruppen-Unfallversicherung
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