Haushaltshilfen in der Unfallversicherung melden
Sie sind gesetzlich verpflichtet, jede von Ihnen beschäftigte Haushaltshilfe (Reinigungskräfte, Babysitter, Gärtner u.s.w.) bei der Unfallkasse anzumelden, auch wenn diese nur eine oder wenige Stunden pro Woche für Sie arbeitet. Es spielt auch keine Rolle, ob die Hilfe mehrere Arbeitsverhältnisse hat. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Arbeitsaufnahme erfolgen.Die Anmeldung kann oftmals im Internet erfolgen, die Adressen finden Sie unter www.unfallkassen.de. Die Beiträge sind regional verschieden und betragen z.B. in Hessen 30 € pro Jahr und Haushaltshilfe (2005).
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