Unfallversicherung
Jeden Tag geschehen in Deutschland mehr als 20.000 Unfälle. Weil eine gesetzliche Absicherung jedoch nur bei Unfällen im Beruf, in der Schule und im Kindergarten besteht, können Vermögensschäden, die durch Unfälle in der Freizeit entstehen schnell die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Unfallversicherung soll Schutz vor denjenigen Vermögensschäden bieten, die bei dem Verlust oder der Beeinträchtigung der körperlichen Integrität infolge eines Unfalls eintreten können. Ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) liegt dann vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?
Haushaltshilfen in der Unfallversicherung melden
Kaum jemand weiß, dass Haushaltshilfen (auch stundenweise) bei den Unfallkassen der Länder anzumelden sind, aber Unwissen schützt vor Strafe nicht und diese kann bis zu 2.500 € betragen.Lesen Sie weiter
100 Meter im Abseits
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist schnell verspielt. 100 Meter Umweg genügen, um leer auszugehen, so das Bundessozialgericht am 26. Juni 2003 (Az.: B 2 U 40/02 R).Lesen Sie weiter Zum Anfrageformular





