Hausratversicherung
Die Hausratversicherung gilt als Grundausstattung für jeden Haushalt. Um das mühevoll angeschaffte eigene Hab und Gut vor möglichen Gefahren zu schützen, sieht sie Versicherungsschutz für Schäden am Mobiliar und allen beweglichen Gegenständen und Gütern vor, die zur Einrichtung oder zum Gebrauch bestimmt sind. Versicherte Gefahren können dabei zum Beispiel die Zerstörung und Beschädigung und auch das Abhandenkommen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel sein.Der Versicherungsschutz ist erweiterbar für bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit dem versicherten Schadenereignis entstehen.
Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten,
Transport- und Lagerkosten für Möbel nach einem Brand,
Kosten einer Schlossänderung nach einem Einbruchdiebstahl, Reparaturkosten für gemietete Wohnungen nach Leitungswasserschäden, sowie Hotelkosten, die für die vorübergehende Unterbringung anfallen, kann die Hausratversicherung ebenfalls abdecken.
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