Sachversicherungen

Unter dem Begriff Sachversicherungen werden alle Versicherungsarten zusammengefasst, die dem Versicherungsschutz von Sachwerten (in der Regel die Einrichtungsgegenstände) dienen.
Klassische Beispiele für eine Sachversicherung sind die:

  • Hausratversicherung

  • Wohngebäudeversicherung

  • Geschäftsversicherungen

  • Glasversicherung

Grundlage für die Prämienberechnung ist neben der Versicherungssumme und Wohn-/Geschäftsfläche in aller Regel auch der Wohnort, die weitere Nutzung von Gebäuden, besondere Ausstattungsmerkmale sowie bei Betrieben die Betriebsart und vorhandene Sicherungen zur Branderkennung/-bekämpfung und Einbruchschutz.

Ihre (Betriebs-)Einrichtung können Sie gegen folgende Gefahren absichern:

  • Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

In einigen Gebieten in Deutschland können Sie gegen einen Mehrbeitrag auch Elementarschäden versichern. Darunter fallen Schäden, die durch witterungsbedingten Niederschlag entstehen, oder durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Erdbeben entstanden sind. Ohne Selbstbehalt wird der Versicherer Elementarschäden jedoch nicht versichern. Des weiteren gilt ab Vertragsbeginn in der Regel eine Wartezeit von 1 Monat.

Der Sturm „Kyrill“ hat in Deutschland einen versicherten Schaden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro verursacht, insgesamt wurden rund 1,9 Millionen Schäden gemeldet. Im Rahmen der Sturmversicherung wurde dieser Schaden auch ersetzt.

Doch viele unwetterartige Regenfälle, ohne, dass ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 herrschte, führen zu erheblichen Schäden an Räumen und die enthaltene Einrichtung.

Deshalb wird es immer wichtiger, sich auch gegen diese Elementarschäden zu versichern.

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