04 siegemund rot personenversicherung8

Sozialversicherungsgrenzen ab 01.01.2024

Hier finden Sie die Sozialversicherungsgrenzen ab dem 01.01.2024. Damit werden die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Rechengrößen bestimmt.

   

   Alte Länder

      Neue Länder   

Arbeitnehmer sind kranken-versicherungsfrei,
wenn sie im Jahr mehr verdienen als

€ 69.300,00

€ 69.300,00   

Arbeitnehmer sind kranken-versicherungsfrei,
wenn sie im Monat mehr verdienen als

€  5.775,00

€ 5.775,00   

Die Kranken- und Pflege-versicherungsbeiträge
werden berechnet von jährlich höchstens

€ 62.100,00

€ 62.100,00   

Die Kranken- und Pflege-versicherungsbeiträge
werden berechnet von monatlich höchstens

5.175,00

5.175,00   

Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und
Arbeitslosenversicherung beträgt im Jahr

€ 90.000,00

€ 89.400,00   

Die Renten- und Arbeitslosen-versicherungsbeiträge
werden berechnet von monatlich höchstens

€ 7.550,00

7.450,00   

  

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung liegen bei:

  • Rentenversicherung 18,6 %
  • Krankenversicherung bundeseinheitlich 14,6 % (plus individueller Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung 3,4 % (Kinderlose zwischen 23 und 65 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %)
  • Arbeitslosenversicherung 2,6 %

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen (den Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld sowie den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung zahlen nur die Arbeitnehmer).

  

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt

  • in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei stets 50%
  • in der privaten Kranken (KV)- und Pflegeversicherung (PV) bei € 421,76 (KV) und € 87,98 (PV); insgesamt maximal bei € 509,74.

   

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?  

Ihr Ansprechpartner

ralf kronz
Ralf Kronz

Kundenbetreuung
Leben / Renten
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

069 955 219 - 99