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Heizen während der Frostperiode

Wer im Winter länger wegfährt oder nur selten in seinem Ferienwohnsitz vorbeischaut, der sollte dafür sorgen, dass jemand die regelmäßige (alle 3-4 Tage) Kontrolle der Heizung übernimmt. Denn kommt es durch Ausfall der Heizung zu Frostschäden und es wurde lange nicht kontrolliert, so verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz.

Das gleiche gilt auch außerhalb der Heizperiode z.B. für Wasserschäden. Wird hier zu lange nicht nach dem Rechten geschaut, so kann das zur Ausweitung eines Schadens und somit zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

   

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema.

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stefan sigle
Stefan Sigle

Sach- / Haftpflichtversicherung
AllRisk Hausrat + Gebäude / Kunst /
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