Auswirkungen der Abgeltungssteuer
Die Steuer betrifft alle Neuanlagen ab 01.01.2009 egal ob es sich dabei um Dividenden und Kursgewinne aus Aktienanlagen oder Zinsen auf das Festgeld handelt. Die Anlagedauer spielt keine Rolle mehr (bisher waren Kursgewinne steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer).
Lebens- und Rentenversicherungen sind dagegen von der Abgeltungssteuer befreit, wenn die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt. Das gleiche gilt auch, im Gegensatz zu Aktienfonds, für fondsgebundene Versicherungen.
Fondsgebundene Versicherungen sind vor allem für Menschen interessant, die ein paar Jahre vor Rentenbeginn in einen sicheren Geldmarktfonds wechseln möchten, um den angesparten Wert zu sichern. Erfolgt dieser Wechsel innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung, so wird keine Abgeltungssteuer fällig. Bei einem direkten Wechsel von einem Aktienfonds zu einem Geldmarktfonds würden die Gewinne mit 25% versteuert werden. Die Steuer wird bei jedem Wechsel fällig. Je öfter der Fonds während der Laufzeit gewechselt wird, desto interessanter ist die Versicherungslösung.
Gerne informieren wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten.