Bauherrenhaftpflicht
Wo gehobelt wird, da fallen Späne.
Selbst wenn man als Bauherr sachverständige Personen – wie Architekt oder Bauhandwerker – beauftragt hat, ist man von der eigenen Sorgfaltspflicht nicht befreit.
Als Bauherr haften Sie unter anderem für:
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Verletzung der Überwachungspflicht
- Verschulden bei der Auswahl der am Bau beteiligten Unternehmen
Werden also Gefahrenquellen nicht richtig gesichert, z.B. offene Kellerschächte, müssen Sie sich als Bauherr für entstandene Schäden rechtfertigen. Ebenfalls müssen Sie sich als Bauherr persönlich um die Baustelle kümmern, d.h. Sie müssen sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle informieren. Entgeht Ihnen ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies Ihre Haftung zur Folge.
Mit einer Haftpflichtversicherung für Bauherren bieten wir Ihnen Schutz vor genau solchen Haftpflichtrisiken. Sie beinhaltet die
- Haftpflicht für das Baugrundstück
- Haftpflicht aus dem zu errichtenden Bauwerk
Und zwar vom Versicherungsbeginn bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens jedoch für zwei Jahre ab Versicherungsbeginn. Zu dem Leistungsumfang gehört auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gegen Sie als Bauherrn.
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