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Haftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherung ist von besonderer, existentieller Bedeutung. Der Name dieser Versicherung leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersatz eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab.

Vom Gesetz her sind Sie zunächst in unbegrenzter Höhe zum Schadenersatz verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Ansprüche auf Schadenersatz Dritter ab. Damit stellt der Versicherer Sie von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Er zahlt eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet sind. Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.

Sind Sie Halter eines Hundes oder eines Pferdes, haften Sie auch ohne Verschulden (Gefährdungshaftung). Da diese verschärfte Haftung für den Halter regelmäßig in der Verpflichtung zum Schadenersatz mündet, ist die Absicherung hier besonders hilfreich und wertvoll für den Versicherten.

Diese Gefährdungshaftung kann auch Hersteller und Lieferanten von Produkten treffen, die für die Unbedenklichkeit der von ihnen in Verkehr gebrachten Waren verantwortlich sind. Als Hersteller ist auch anzusehen, wer Waren von außerhalb des EU-Raums in diesen importiert.

  

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