Umwelthaftpflicht-Versicherung
Mit Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes zum 01. Januar 1991 hat sich die Haftung von Industrieunternehmen für Schäden aus Umweltrisiken erheblich verschärft. Im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden durch Umwelteinwirkungen versichert.
Beispiel: Kleine Ursache – große Wirkung
Die Folgen von Umwelteinwirkungen können Sie teuer zu stehen kommen. Durch Explosion eines Chemikalientanks in einem Betrieb der Kunststoffindustrie kommt es zu einer Druckwelle, die in der näheren Umgebung Scheiben zerspringen läßt. Die freigesetzten giftigen Dämpfe und Rauchschwaden führen zu Schäden am Lack von in der Nähe parkenden Autos. Gleichzeitig leiden Anwohner infolge der Rauchschwaden an Atembeschwerden. Die sich niederschlagenden Stoffe führen zu einer Verrußung der umliegenden Gebäude. Man stellte fest, dass die Explosion durch das Versagen eines defekten Überdruckventils verursacht wurde.
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