Tierhalterhaftpflicht
Ein Kratzer oder sogar Schlimmeres ist schnell passiert
Auf jeden Fall ist der Tierhalter zum Ersatz des Schadens verpflichtet – ohne Verschulden, ohne Entlastungsmöglichkeit. Doch während Ihre Katze, Kanarienvogel oder Meerschweinchen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden, sind es Hunde, Pferde oder exotische Haustiere eben nicht. Und genau an der Stelle greift die Haftpflichtversicherung für Tierhalter.
Haftung von Hundesittern
Schnell läuft ein nicht angeleinter Hund auf die Straße oder schnappt bei Fremden einmal zu. Dafür ist der Hundesitter verantwortlich, wenn er nicht mit der notwendigen Sorgfalt gehandelt hat, auch wenn ihm der Hund nicht gehört. Die Frage nach dem Verschulden wird bei ihm immer im Einzelfall entschieden. Im Gegensatz dazu haftet der Halter immer. Hat also der Tierhüter den Schaden verschuldet, kann ihn das teuer zu stehen kommen, denn die normale Haftpflichtversicherung deckt dies meist nicht ab.
Sie sollten daher eine solche Aufgabe nur dann übernehmen, wenn der Halter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. In der Regel sind die Tierhüter damit gegen Schäden an anderen Personen oder an Gegenständen abgesichert. Kommt das Tier zu Schaden, ist der Hüter nur dann verantwortlich, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Inzwischen ist es auch möglich, dieses Risiko in die eigene private Haftpflichtversicherung einzuschließen. In manchen hochwertigen Deckungspaketen ist es sogar bereits enthalten. Das gilt nicht für gewerbliches Hunde hüten oder das Hüten von Kampfhunden.
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