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Privathaftpflicht

Wenn einem anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn ein Schaden zugefügt wird, kann dieser verlangen, dass die Folgen vom Verursacher wieder ausgeglichen werden. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche bestehen und kommt für die Wiedergutmachung des Schadens auf. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden dagegen abgewehrt.

   

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Stefan Sigle

Sach- / Haftpflichtversicherung
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