Riester-Rente
Die staatliche Förderrente
Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt und wird auch in Zukunft weiterhin sinken. Daher fördert der Staat Ihre private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuerersparnisse. Die Riesterrente ist hierbei ein Produkt der kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Die Förderung erfolgt über zwei Bausteine:
- abhängig vom geleisteten Beitrag werden staatliche Zulagen gutgeschrieben
- im Rahmen des Sonderausgabenabzugs der Einkommensteuererklärung kann sich ein Steuervorteil ergeben
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
- Grundzulage pro Erwachsener: 154 € im Jahr
- Kinderzulage pro Kind geboren bis 2008: 185 € im Jahr
- Kinderzulage pro Kind geboren ab 2008: 300 € im Jahr
Wer die vollen Zulagen erhalten möchte, muss 4 % seines Vorjahreseinkommens zuzüglich der ihm zustehenden Zulagen in den Riester-Vertrag einbringen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können maximal 2.100 € abgesetzt werden. Die Förderung wird jeweils zum Ende eines Kalenderjahres beantragt und Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Durch das vereinfachte Dauerzulagenverfahren erfolgt dies automatisch. Diese Förderung kann je nach Einkommen und Familienstand 40 % bis 70 % betragen.
Die Voraussetzungen für die Förderung:
- Anspruch haben Pflichtversicherte, Beamte sowie die jeweiligen Ehepartner
- Selbständige über einen pflichtversicherten / beamteten Ehepartner
- Auszahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres
- Auszahlung als lebenslange Rente (30 % des Kapitals dürfen bei Beginn der Rentenzahlung als Einmalzahlung / Kapitalzahlung ausgezahlt werden)
- Zertifiziertes Produkt der Altersvorsorge (Beitragsgarantie)
Für individuelle Angebote und Alternativen sowie bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.