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Sterbegeldversicherung

Immer wieder von den gesetzlichen Krankenkassen gekürzt, seit 1. Januar 2004 ganz gestrichen: das Sterbegeld.

"Das Sterbegeld muss künftig von den Versicherten selbst finanziert werden" heißt es kurz und knapp in der Gesetzesbegründung. Um Hinterbliebene nicht mit der finanziellen Belastung einer Bestattung zu konfrontieren, gibt es die Sterbegeldversicherung. Wer denkt schon zu Lebzeiten daran, wie teuer eine Beerdigung ist. Es sei denn, man war gerade im Familienkreis mit einem Todesfall konfrontiert. Dann hat man vielleicht gesehen, welche Kosten bei so einem traurigen Anlass auf die Hinterbliebenen zukommen. Für Grabstelle, Sarg, Anzeigen, die Bestattung, Blumengestecke usw. kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen.

Daher sollte jeder vorsorgen, selbst wenn er schon eine Lebensversicherung hat. Denn die ist meistens für andere Zwecke wie Hinterbliebenenversorgung vorgesehen. Und bei einer Rentenversicherung ist ein Todesfallschutz ohnehin nicht vorhanden.


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Ralf Kronz

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