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Verhalten bei Rechtsstreitigkeiten

Kommt es zu Streitigkeiten im Verkehr, mit dem Arbeitgeber, Geschäftskunden oder Nachbarn, so ist der Gang zum Rechtsanwalt manchmal unumgänglich.

Sie brauchen vorher keinen Kontakt mit uns aufnehmen, sondern gehen mit der Versichertenkarte Ihres Versicherers (Name des Versicherers und Vertragsnummer genügen auch) zu einem Anwalt Ihres Vertrauens. Bei der Anwaltssuche sind die Versicherer aber auch behilflich.

Der Anwalt wird, nachdem Sie Ihren Fall kurz geschildert haben, eine Deckungsanfrage an den Versicherer richten. Entscheidend für die Kostenübernahme sind hierbei die Erfolgsaussichten. Sobald der Versicherer die Übernahme der Kosten bestätigt hat, kann der Anwalt richtig für Sie tätig werden.

Bitte gehen Sie nur wie beschrieben vor. Werden Rechnungen des Anwalts direkt, ohne vorherige Kostenübernahme des Versicherers eingereicht, lehnt der Versicherer oft die Erstattung der Kosten ab.