Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz besteht hier für die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers.
Der private Bereich wird davon abgegrenzt. Wird etwa ein selbständiger Handwerker auf einer Baustelle durch einen Dritten verletzt und macht Schadenersatz geltend, übernimmt der Versicherer den Rechtsschutz, wenn der gewerbliche Bereich versichert ist. Hingegen ist der private Bereich angesprochen, wenn er beim Sonntagsspaziergang von einem Fahrzeug angefahren wird und deshalb Schadenersatz verlangt.
Verhalten bei Rechtsstreitigkeiten
Immer wieder werden wir von Kunden gefragt, wie sie bei Rechtsstreitigkeiten vorgehen sollen. Deshalb finden Sie hier wichtige Informationen, wie Sie am besten reagieren.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?